Rechtsprechung
BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.09.1985 - 4 K 237/84
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.1986 - 6 S 2952/85
- BVerwG, 28.12.1987 - 5 C 4.87
- BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1429
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85
Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87
Zwar ist - wie der Senat ebenfalls schon entschieden hat - die Sozialhilfe nachrangig, wenn in einer Notlage, die Hilfe zur Erziehung erfordert, diese Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der Jugendhilfe gewährt wird (Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - ).In diesem Fall ist der Hilfesuchende nicht (mehr) hilfebedürftig im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG (BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1986, a.a.O. S. 18) und besteht deshalb aus demselben Anlaß kein Anspruch auf Sozialhilfe.
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70
Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87
Das Unterbleiben einer allenfalls in Betracht kommenden einfachen Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) stellt aber keinen Verfahrensmangel dar (s. BVerwGE 37, 116; 39, 135 ); denn sie steht im Ermessen des Gerichts. - BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69
Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87
Das Unterbleiben einer allenfalls in Betracht kommenden einfachen Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) stellt aber keinen Verfahrensmangel dar (s. BVerwGE 37, 116; 39, 135 ); denn sie steht im Ermessen des Gerichts. - BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 125.83
Auszug aus BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87
Der Senat hat - ebenfalls noch unter der Geltung des Jugendwohlfahrtsgesetzes - entschieden, daß in dem engen Rahmen, in dem ein überörtlicher Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage des § 100 BSHG Hilfe zu leisten hat, ein Ausweichen auf die Jugendhilfe nicht vorstellbar sei (Urteil vom 19. Juni 1984 - BVerwG 5 C 125.83 -).
- BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93
Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für …
S. 795) - JWG - nur dann anzunehmen, wenn in einer Notlage, die Hilfe zur Erziehung erfordert, diese Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der Jugendhilfe gewährt wird (Urteile vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 -und vom 27. Juni 1991 - BVerwG 5 C 4.87 - ). - VGH Baden-Württemberg, 10.05.1995 - 6 S 913/95
Jugendhilfe für seelisch wesentlich behinderte junge Menschen - Nachrang der …
Damit hat es die bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von Sozialhilfe zur öffentlichen Jugendhilfe aufgegriffen und bestätigt, derzufolge ein Zurücktreten der Sozialhilfe nur nach § 2 Abs. 1 BSHG in Betracht kommt (vgl. auch BVerwG, Urt. vom 27.06.1991 - 5 C 4.87 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 7 = NDV 1991, 438 = FamRZ 1991, 1429).Das aber setzt voraus, daß in einer Notlage die erforderliche Hilfe umfassend und endgültig vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt wird (BVerwG…, Urt. vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 -, Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 6; vgl. Urt. vom 27.06.1991 a.a.O.).
- OLG Saarbrücken, 02.11.1999 - 4 U 374/98
Wertminderung eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges
Sp.; OLG Köln, DAR 1995, 385, 386; OLG Frankfurt, DAR 1990, 144; OLG Düsseldorf, ZfS 1991, 374; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, Großkommentar, 3. Auflage 1997, Anhang I, Rdnr. 125 m.w.N.; a.A. z.B. OLG Hamm, DAR 1999, 261 m.w.N.; vermittelnd OLG Frankfurt, NJW 1984, 1902). - OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91 Sie berücksichtigen im Sinne einer Negativabgrenzung auch Bedarfslagen, die nach anderen gesetzlichen Grundlagen erfaßt werden; dies betrifft insbesondere körperliche, geistige oder seelische wesentliche Behinderungen im Sinne der §§ 39 ff BSHG (i.V.m. der EinglHVO; vgl. Abschnitt II lit. b der Richtlinien; allgemein zum Verhältnis Eingliederungshilfe/Jugendhilfe vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.1991 - 5 C 4.87 - FEVS 42, 8/11).